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O colecţie de imagini din Parcul Natural Grădiştea Muncelului-Cioclovina

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Zusammenfassung

Übersetzt aus dem Rumänischen von Dr.ing. Stelian Radu und Falk Kienas

Grădiștea Muncelului - Cioclovina (PNGM-C) stellt eine geschützte Naturzone mit dem Status eines Naturparks dar, mit dem Zweck, wichtige Habitate und Naturarten, aus floristischer, faunistischer, forstlicher, hydrologischer, geologischer, speläologischer, paläontologischer oder pädologischer Sicht zu schützen und zu erhalten.

Der Park hat die Aufgabe, Naturressourcen zu verwalten sowie Landschaften und lokale Bräuche zu erhalten.

Der Park entstand 1979 durch eine Entscheidung der Kreisverwaltung. 2000, als das Gesetz 5/2000 in Kraft trat, wurde PNGM-C zur geschützten Naturzone von Nationalinteresse deklariert und somit, auf Grundlage der Staatsverordnung OUG 57/2007 in die Kategorie der Naturparks eingestuft (Kat. V IUCN).

PNGM-C befindet sich in dem Gebirgsblock Surianu, angrenzend im Westen an der Landsenke von Hateg und an der von Orastie im Norden. Mit einer Fläche von 38184 ha umfasst der Naturpark Wälder und Urwälder sowie Viehweiden, Heuwiesen, Ackerland, Karstregionen, Flüsse, historische Denkmäler und archäologische Zonen.

Der Wanderer, der das erste Mal PNGM-C durchquert, wird von der Vielfalt der Landschaft entzückt. Die vielen Denkmäler erzählen von der grandiosen dakischen Vergangenheit, die traditionsreichen Dörfer stellen in bunten Farben die lokale Gegenwart dar. Der Naturpark umfasst eine montane Landschaft mit unzähligen Spuren der Vergangenheit, die dem Wanderer überall begegnet.

Touristische Besonderheiten der Natur

Historische und Kulturdenkmäler von nationalem und internationalem Wert (in den UNESCO-Katalog aufgenommen)

Andere touristische Attraktionen

Verhaltensregeln für Parkbesucher

  1. Der Parkbesuch ist für Tourismus und Bildung für jedermann offen , unter Berücksichtigung der Parkverordnung.
  2. Zugänge in den Park sind bei den Ortschaften: Costești, Măgureni, Boșorod, Pui, Ponor, Baru, Crivadia und die Täler der Flüsse Strei und Bănița.
  3. Der Besuch darf nur über die öffentlichen Zufahrtsstraßen und Wege sowie über die markierten touristischen Wanderwege stattfinden.
  4. Campen und Zelten auf dem Gebiet des PNGM-C ist nur auf speziell eingerichteten und markierten Lagerplätzen erlaubt.
  5. In besonderen Fällen (für Rettungs- und Forschungstätigkeiten) sind andere Lagerplätze nur mit der Genehmigung der Parkverwaltung erlaubt.
  6. Innerhalb der Campingplätze ist verboten:
    • Regenabflussgraben um das Zelt zu ziehen und Holz und Pflanzenstoffe (Tannenzweige, Farne, Moos) als Zeltboden zu benutzen.
    • Das Einrichten von Feuerplätzen, die nicht mit den vom Campingplatzverwalter genehmigt.
    • Die Beschädigung und Zerstörung von Schildern,Tafeln und Wegweisern sowie von Platten und Säulen für die Wegmarkierung.
    • Die Beschädigung der Schutzhütten, Stege oder anderer touristischer Bauanlagen.

Ecologisches Benehmen

Die Touristen sind auf dem Gebiet des PNGM-C verpflichtet, folgende Regeln zu beachten:
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